Hinweise zur Bearbeitung von Prüfungsvorleistungen

Die Prüfungsvorleistung (PV) eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung (LV) wird über eine oder mehrere Übungen (unterschiedlicher Form: praktische Übung, theoretische Übung, Vortrag) definiert. Die grundlegenden Informationen zu den PVs in einem Modul bzw. einer LV sind in der AFB sowie in den jeweiligen Modulbeschreibungen dargestellt. Der Umfang und die Anzahl der Übungen werden in der ersten LV des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. Für eine Verbuchung der PV und somit der Möglichkeit zur Anmeldung zur Prüfung müssen alle zum Modul / zur LV zugehörigen Übungen anerkannt sein. Die Abgabe der Übungsausarbeitungen sowie das Feedback des Betreuers erfolgen über den zum Modul / zur LV zugehörigen Moodle-Kurs.

  • Die Übungsausarbeitung sollte nach einer Mustergliederung erfolgen.
    • Die Mustergliederung (Word-Dokument als Vorlage) wird vom Betreuer zur Verfügung gestellt und auf Folien am Beginn des Semesters vorgestellt.
  • Eine termingerechte Abgabe erfolgt ausschließlich in digitaler Form im pdf-Format über den zum Modul / zur LV zugehörigen Moodle-Kurs und gilt als Voraussetzung, sonst erfolgt keine Anerkennung der Übung. (siehe Abschnitt Bearbeitungszeit)
  • Nicht vollständige Ausarbeitungen in Bezug auf die Aufgabenstellung oder in ihrer Form nicht ausreichende Ausarbeitungen sind nicht bestanden.
  • Die Abgabe wird als Wiedervorlage (WV) gehandhabt. Das heißt, Studierende reichen ihre Übung (fristgerecht) ein. Falls notwendig erhalten die Studierenden eine Rückmeldung mit Verbesserungsvorschlägen. Die Verbesserungsvorschläge müssen in einer zweiten Version der Übungsausarbeitung (bezeichnet als WV) eingearbeitet und (fristgerecht) abgegeben werden
  • Korrekturhinweise des Betreuers:
    • Unrichtige oder unklare Stellen in der Ausarbeitung werden gekennzeichnet und es wird ein kurzer Hinweis zur Fehlerbehebung vermerkt.
  • Eine WV kann auch nicht anerkannt werden. Die Übung wäre somit nicht bestanden.
    • Eine nicht bestandene Übung muss im nächstmöglichen Semester, in dem das Modul / die LV angeboten wird, wiederholt werden. Wird diese Möglichkeit nicht ergriffen, müssen alle zum Modul / zur LV zugehörigen Übungen wiederholt werden.
    • Im Ermessen des Betreuers und des Modul- bzw. LV-Verantwortlichen kann ein Kolloquium zu einer nicht bestandenen Übung durchgeführt werden.
  • Bearbeitungszeiten:
    • In der Regel: 2 Wochen + 1 Woche für WV
    • Verlängerungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt, z. B. Krankheit durch Attest
  • Rückgabe der Übungen durch den Betreuer:
    • Ca. 2 Wochen nach dem festgelegten Abgabetermin der Ausarbeitung über den Moodle-Kurs
    • Die Bearbeitungszeit von i.d.R. 1 Woche für eine WV beginnt am 3. Werktag nach der zuvor genannten Rückgabe der Übung
  • Plagiate/mehrere identische Ausarbeitungen: Übung(en) wird/werden nicht anerkannt.
  • Sind die Studierenden bei praktischen Übungen unvorbereitet, findet keine Übungsdurchführung statt.